Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB®
Unsere Aufgaben
Wir beraten regional und überregional zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Die Berater*innen unterstützen Sie insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zum Beispiel bei folgenden Themen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
- Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ihre Möglichkeiten beruflicher Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten.
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
Hier finden Sie einen Kurzfilm über die Aufgaben und Leistungen der bundesweit tätigen ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen.